Luftschadstoffbelastung durch verbindliche Fahrverbote reduzieren

Wir beantragen:

1. Der Stuttgarter Gemeinderat fordert die Verwaltung der Stadt Stuttgart auf, in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg die Rechtsgrundlagen für Fahrverbote für Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet zu schaffen, wenn der gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und/oder Feinstaub überschritten wird. Dazu wird vom Regierungspräsidium eine entsprechende Regelung in den Luftreinhalteplan aufgenommen. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Ausgestaltung des Fahrverbots und etwaiger Ausnahmeregelungen, wie z.B. Kranken-/Behindertentransporte und Taxis. Ziel ist die deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Luftreinhaltung.

2. Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, wissenschaftlich gesicherte und tagesaktuelle Messergebnisse für Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen an den Messpunkten zu erheben und zu veröffentlichen, und in dieser Hinsicht mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) Gespräche zu führen.

3. Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, in Zusammenarbeit mit dem Verband Region Stuttgart, an der städtischen Gemarkungsgrenze zusätzliche Park&Ride-Flächen an den ÖPNV- & Schienenhaltepunkten herzustellen und die Vernetzung der Verkehrsmittel (Intermodalität) weiter voranzubringen.

4. Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, an Fahrverbotstagen mittels Verstärkerfahrten, dem Einsatz von Langzügen bei der Stadtbahn und Taktverdichtungen die Kapazität zur Personenbeförderung mit dem ÖPNV zu erhöhen und dazu den Vorstand der SSB mit der Umsetzung zu beauftragen. Gleichzeitig ist mit dem Land über eine Kostenerstattung zu verhandeln.

Begründung:

Die Luftschadstoffsituation in Stuttgart hat sich im ersten Quartal dieses Jahres nicht verbessert. Im Gegenteil: drei Aufrufe wegen des Feinstaubalarms auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen freiwillig zu verzichten, blieben wirkungslos. Da Appelle offensichtlich ungehört bleiben müssen Fahrverbote ausgesprochen werden, um die Gesundheit der Menschen in der Stadt nicht weiter zu schädigen.
Der rechtswidrige Zustand bei den Feinstaub-, und Stickstoffdioxidwerten hält – trotz Feinstaubalarm – weiterhin an. Daher ist zu erwarten, dass die EU-Kommission das von Land und Stadt aufgelegte Maßnahmenpaket als unzureichend zurückweist und die Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik weiter vorantreiben wird. Erhebliche Strafzahlungen drohen. Der aktuell gültige Luftreinhalteplan ist nicht geeignet, kurzfristig die Luftschadstoffbelastung so zu vermindern, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Ohne sofortige Fahrverbote für den Kfz-Verkehr ist diese andauernde Gesundheitsschädigung nicht auszuräumen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher wegen offensichtlicher Untätigkeit Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Da die DUH bereits in Hessen und Bayern rechtskräftige Urteile erwirkt hat, ist von einem Erfolg dieser Klage auszugehen. Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Landesregierung den Gesundheitsschutz so gering bewertet und bewährte Maßnahmen, die in vielen europäischen Großstädten zum Einsatz kommen, hier nicht zur Anwendung bringt. Da sofortiger Handlungsbedarf besteht, unterstreichen wir mit den oben genannten Forderungen die Notwendigkeit, die Menschen in unserer Stadt vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe zu schützen.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS