Verbot Glyphosat-haltiger Herbizide

Wir beantragen den Verhandlungsgegenstand „Kein Einsatz Glyphosat-haltiger Herbizide“ gemäß §34 (1) Gemeindeordnung i.V.m. § 22 (5) Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses am 23.02.16 zu setzen und folgende Antragspunkte zur Abstimmung aufzurufen:
1. Der Einsatz Glyphosat-haltiger Herbizide durch die Ämter selbst, städtische Eigenbetriebe, externe Dienstleister und Unternehmen im Besitz der Stadt wird auf städtischen Flächen oder auf Flächen im Besitz der Unternehmen unterbunden. Das Anliegen wird ebenso gegenüber Unternehmen unter Minderheitsbeteiligung der Stadt vorgebracht. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat hierzu zeitnah eine Beschlussvorlage vor.
2. Pachtverträge der Stadt für Ackerflächen, Gartenanlagen oder Grünland werden entsprechend angepasst mit dem Ziel, Glyphosat-haltige Herbizide bei der Nutzung und Bewirtschaftung auszuschließen.
3. Die Verwaltung wirbt bei Bau- und Großmärkten, Großhändlern und Discountern dafür, Glyphosat-haltige Herbizide aus dem Sortiment zu nehmen.

Begründung:

Über Medienberichte und wissenschaftliche Studien, die Gesundheits- und Umweltgefahren von Glyphosat darlegten, findet seit Jahren eine intensive öffentliche, wissenschaftliche und zunehmend auch regulatorische Auseinandersetzung statt. 10 Bundesländer hatten bereits im August 2013 auf der Agrarministerkonferenz das Verbot der Anwendung in den Bereichen Sikkation und im Haus- und Kleingartenbereich gefordert. Im März 2015 haben Experten der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ eingestuft und damit für Unruhe bei den Genehmigungsbehörden gesorgt. Die leichte Verfügbarkeit des Stoffes im Handel und die breite Anwendung wirft berechtigte Fragen auf. So verwies das Umweltbundesamt dieser Tage darauf, dass Glyphosat in bis zu 60% der untersuchten Urinproben einer Untersuchungsgruppe nachweisbar war, während die Nachweisquote im Jahr 2001 noch bei 10 % lag.
Die bekannten Risiken durch den Einsatz des Breitbandherbizids mahnen nach dem Vorsorgeprinzip zu einer Beschränkung der Anwendungen, auch wenn noch nicht alle Fragen wissenschaftlich abschließend beantwortet sind. Das gilt vor allem für besonders bedenkliche Anwendungsbereiche in der Landwirtschaft wie die Sikkation oder der Einsatz im privaten Bereich, zum Beispiel in Kleingärten. Hier sind Risiken unnötig und ökologisch nicht verantwortbar. Als Stadt Stuttgart können wir ein klares Signal aussenden – insbesondere im Hinblick auf die Förderung des ökologischen Landbaus und der Artenvielfalt -, indem auf Flächen der Stadt oder ihrer Unternehmen auf den Einsatz dieses umstrittenen Stoffes gänzlich verzichtet wird und stattdessen unbedenkliche Alternativen zur Anwendung kommen. Mehrere Gemeinden haben diesen Schritt bereits vollzogen. Die Stadt Hamburg hat vor wenigen Tagen den Einsatz von Glyphosat an öffentlichen Orten vorläufig gestoppt.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS