Keine ALDI-Ansiedlung in Untertürkheim

Antrag:
1. Die Verwaltung erklärt gegenüber ALDI, dass

a. angrenzende Grundstücke in städtischem Besitz weder an ALDI noch an einen anderen Discounter veräußert werden,

b. kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, das die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Marktansiedlung von ALDI oder eines anderen Discounters am Standort ermöglichen würde.

2. Zukünftig werden Marktverträglichkeitsgutachten zu Vorhaben des Handels im Stadtgebiet den Gemeinderatsfraktionen und dem zuständigen Bezirksbeirat umgehend zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Im Zusammenhang mit dem Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Umwelt- und Technikausschuss am 30. Juni 2015 zum Ansiedlungsvorhaben von ALDI in der Augsburger Straße 380 in Untertürkheim, lag der Wirtschaftsförderung bereits ein Marktverträglichkeitsgutachten „Aldi-Ansiedlung in Stuttgart-Untertürkheim Auswirkung auf CAP-Markt“ beauftragt bei der Unternehmensberatung Handel GmbH (UBH) vor. Dieses Gutachten datiert vom Juni 2015, wurde dem Umwelt- und Technikausschuss allerdings nicht zur Kenntnis gegeben. Das Gutachten liegt den Mitgliedern des WA und UTA nun seit dem 22.01. auf Intervention des Oberbürgermeisters vor.

Die Aussagen des Gutachtens sind unmissverständlich: Eine Ansiedlung eines ALDI-Marktes zieht – je nach Zahl der Stellplätze – erwartbare Umsatzverluste zwischen 15 und 30 % für den bestehenden und etablierten CAP-Markt nach sich, der vor Ort in ca. 50 Metern Entfernung seit Juli 2004 als Integrationsunternehmen die Nahversorgungsfunktion sicherstellt und damit Menschen mit Schwerbehinderungen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht. CAP ist nicht nur ein Vollsortimenter, er deckt mit Metzgerei, Backshop, Café, Mittagstisch und kostenlosem Lieferservice weitere Marktsegmente und Dienstleistungsfunktionen ab und hat sich im Bezirk zudem als Bürgertreff etabliert. Die Umsatzverlagerung bedeutet gemäß Einzelhandelserlass des Landes Baden-Württemberg eine wesentliche Beeinträchtigung des CAP-Marktes, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Geschäftsaufgabe führen wird. Die Gutachter schreiben wörtlich: „Der aufgezeigte Zielkonflikt kann nicht gelöst werden.“, eine Koexistenz beider Märkte ist folglich ausgeschlossen.
Da der CAP-Markt im benachbarten Obertürkheim geschäftlich mit dem Markt in Untertürkheim eine Einheit bildet, beide CAP-Märkte werden von der Markt & Service gGmbH (ein Tochterunternehmen des Caritasverband für Stuttgart e.V.) betrieben, und ohne die Synergieeffekte nicht eigenständig wirtschaftlich betrieben werden kann, droht bei einer Geschäftsaufgabe in Untertürkheim ein Dominoeffekt und damit der Verlust dieses zweiten Markts. Der gesamte Stadteil Obertürkheim/Uhlbach würde erneut in die Kategorie der nahversorgungsgefährdeten Gebiete fallen. Der Bezirksbeirat Obertürkheim hat sich aus diesen Gründen bereits einstimmig gegen das Ansiedlungsvorhaben in Untertürkheim ausgesprochen.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS