Parkticketautomaten und Ladesäulen auf Gehwegen fördern nicht den Fußgängerverkehr

Herr OB Kuhn hat gemeinsam mit dem Verkehrsministerium in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans angekündigt, die Förderung des Fußverkehrs erheblich zu intensivieren. In diesem Rahmen wird auch ein Fußverkehrs-Check mit einer Jury durchgeführt.

Geht man als Fußgänger durch die Innenstadtbezirke, bemerkt man eine Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Der Aussage gegenüber der EU-Kommission, dass die Stadtverwaltung viele Maßnahmen für einen attraktiveren Fußgängerverkehr ergreift, steht gegenüber, dass derzeit viele Geh- und Radwege durch die Aufstellung von Infrastruktureinrichtungen für E-Autos wie auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor belegt/verbaut werden. Im Anhang sieht man Fotos praktischer Beispiele fußgängerunfreundlicher Gestaltungen.

Das Tiefbauamt installiert im Zusammenhang mit dem Parkraum-Management voraussichtlich 500 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und 700 (?) Parkticket-Säulen samt den dazugehörigen Hinweisschildern. Damit geht ein Rückbau der Fußverkehrs-Qualität einher. Hinzu kommt, dass manche Säulen und Automaten so hinderlich aufgestellt sind, dass sie den Vorschriften der Barrierefreiheit widersprechen. Dies wurde bereits im UTA thematisiert, als Säulen auf Radwegen installiert wurden.

Hinzu kommt, dass das Gehwegparken im Rahmen des Parkraummanagements durch das Anbringen entsprechender Markierungen auf engen Gehwegen legalisiert wurde und wird, teilweise in Widerspruch zu den reformierten Verwaltungsvorschriften der StVO (Fassung vom 17. Juli 2009) zum Zeichen 315. Diese lauten: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“

Wir fragen daher:

  1. Wie erfolgt die Abstimmung der Ämter zur Förderung des Fußgängerverkehrs? An den angesprochenen Beispielen zwischen Tiefbauamt und den beteiligten Ämtern, die mit der Ausgestaltung des Parkraummanagements und/oder der Aufstellung der Ladesäulen für E-Autos befasst sind. Gibt es eine Abschätzung über die Anzahl der in den nächsten 5 Jahren aufzustellenden Ladesäulen und Parkticketsäulen? Wenn ja, mit wie vielen Installationen wirdbis zum Jahr 2020 gerechnet.
  2. Wie stellt die Verwaltung die Vorschriften der StVO sicher?
  3. Warum erfolgt der Aufbau von Ladesäulen und Ticketautomaten auf Verkehrsflächen für Fußgänger und teilweise auf Flächen für Radfahrer, anstatt hierfür Straßenfläche heranzuziehen?
  4. Wer ist Mitglied in der Jury des Fußverkehrs-Check, die Stuttgart begutachtet?