Einführung einer Bettensteuer

Die anhaltend wachsende Nachfrage nach Übernachtungsgelegenheiten in Stuttgart – im ersten Halbjahr 2015 mit 889.729 Gästen (+5,9%) und 1.671.265 Übernachtung (+4,9%) – bildet einen langfristigen Gesamttrend ab. Die Bettenauslastung liegt heute bei 49,6 % (+2 Prozentpunkte). Die anhaltende Entwicklung neuer Hotels, mit mehreren tausend Betten in allen Kategorien, ist allgemein bekannt.

Mit der StuttCard werden den Gästen attraktive Konditionen geboten, u.a. kostenloser Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit oder ohne VVS-Ticket. Auch weitere Leistungen zur Förderung des Tourismus sind Gegenstand der Aktivitäten von Stuttgart Marketing, bzw. Regio Stuttgart Marketing und Tourismus. Der Tourismus ist also kein Nullsummenspiel für die Stadt, sondern mit Kosten und Aufwendungen verbunden. Wir sind der Auffassung, dass die Stadt zu diesem Zweck und zur Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Tourismusförderung sowie zur allgemeinen Aufwertung des öffentlichen Raums und der Verbesserung des Kultur- und Nahverkehrsangebots eine örtliche Aufwandssteuer erheben sollte. Dies ist auch gerechtfertigt, denn allein aufgrund der 2010 erfolgten Reduzierung der Umsatzsteuer auf 7 % für Beherbergungsleistungen wurden Übernachtungskosten erheblich vermindert und die Einnahmesituation der Beherbergungsbetriebe verbessert. Um das Hotelgewerbe in Stuttgart gleichzeitig zu stärken, fordert SÖS-LINKE-PluS die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots, das die Nutzung von Wohnraum zur zweckfremden Vermietung als Ferienwohnungen unterbinden würde.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit einem Urteil vom Juni 2015 zur Streitsache Bettensteuer in Freiburg letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser örtlichen Aufwandssteuer verworfen. Sie stelle keinen Eingriff in die Steuerhoheit des Bundes dar, so der Zweite Senat des VGH in seinem Urteil, und sei ebenso wenig mit einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand verbunden. Auch die allgemeine Befürchtung von Seiten der Hotelbetreiber bzgl. des möglichen Rückgangs der Übernachtungszahlen blieben bis zuletzt unbegründet. Die Stadt Freiburg erhebt 5 % des Übernachtungspreises für private Übernachtungen in Hotels und Pensionen als Steuer und erlöste damit 1,4 Millionen Euro für den Stadthaushalt. Geschäftsreisende sind ausgenommen.

Wir beantragen daher:

  1. Die Verwaltung stellt in der Eckwerteberatung am 30.09.15 dar, welche Einnahmen aus einer Bettensteuer nach dem Vorbild Freiburgs für den Stadthaushalt erzielt werden könnten,
    a. ohne Einbeziehung von Geschäftsreisenden und
    b. unter Einbeziehung von Geschäftsreisenden.
  2. Die Verwaltung beziffert die hierdurch für die Kämmerei ggf. entstehenden Kosten und Stellenbedarfe.
  3. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat zu den Haushaltsplanberatungen eine Beschlussvorlage zur Abstimmung vor, die beide unter 1. genannten Varianten für eine Bettensteuer optional beinhaltet und die unter 2. notwendigen Bedarfe in den Haushalts- und Stellenplan einfügt.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS