Freies WLAN: Offenlegung des Vertrags mit Kabel BW für die aktuellen vier Standorte

Da beim freien WLAN eine öffentliche Dienstleistung im Auftrag der Stadt angeboten wird, erwarte ich auch eine Offenlegung der Regelungen, die mit Verweis auf die für die LHS kostenneutrale Lösung unterschlagen wurde. Soweit tatsächliche Geschäftsgeheimnisse betroffen sein sollten, bin ich auch mit einer minimalen Schwärzung der betroffenen Stellen einverstanden. Nur so kann die Qualität und Sinnhaftigkeit des Vorgehens sachlich fundiert beurteilt werden.

Stefan Urbat