Bordellbetriebe in Plieningen/Handlungsrahmen der Stadt

Die Stadtverwaltung Stuttgart wird gebeten in einer der nächsten Sitzungen des Bezirksbeirates zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung ,um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch
gewerbliche Nutzung (Bordellbetriebe ) vorzugehen und wie ist der Verfahrensstand bezüglich folgender Betriebe:
‘   -Neuhauserstr. (bekannt seit 2010)
-Fraubronnstr. (bekannt seit 2010)
-Scharnhauserstr.
2.Warum schleppen sich die Verfahren so lange hin (Neuhauserstr.,Fraubronnstr.)?
Welche Möglichkeiten gibt es die Verfahren zu beschleunigen?
3. Wie werden die bestehenden Rechtsgrundlagen wie: Baurecht und Vergnügungsstättensatzung angewendet?
4. Wie werden Sicherheit und Wohnqualität der Anwohner garantiert?

Begründung:

Bereits 2010 standen die Bordellbetriebe in Plieningen (Neuhauserstr.,Fraubronnstr.) auf der Tagesordnung des Bezirksbeirates. Seitens der Stadtverwaltung wurde damals auf laufende Rechtsverfahren –auch unter Beteiligung des RP hingewiesen. Diese Verfahren scheinen immer noch zu laufen, sonst wären die Bordelle nicht immer noch in Betrieb .Erschwerend kommt hinzu, dass in der Scharnhauserstr. ein neues Bordell seinen Betrieb aufgenommen hat( vgl. Blick vom Fernsehturm ,11.5.2015). Zweckentfremdung von Wohnraum, Störung der Nachbarschaft und Prostitution sind nicht hinnehmbar und auch in Plieningen mit allen Mitteln zu verhindern.

Bezirksbeiratsfraktion SÖS-LINKE-PluS in Birkach/Plieningen