Motivieren statt frustrieren – pauschalisiertes Leistungsentgelt beibehalten!

Antrag vom 27.11.2014 Nr. 370/2014

Die Diskussion über das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD zeigt, dass es bis heute keinen praktikablen und zielführenden Vorschlag gibt, wie die Leistung der einzelnen Mitarbeiter gemessen, beurteilt und dann im Rahmen des § 18 TVöD entlohnt werden soll. Die Verwaltung selbst rechnet mit einem Aufwand von 31 Vollzeitstellen, um das Leistungsentgelt nach deren Vorstellungen zu realisieren.
Insbesondere der Vorschlag von Verwaltungsbürgermeisters Wölfle, einen Teil des Leistungsentgelts in einem Fond einzubehalten, bis eine Vereinbarung erfolgt ist, ist im Sinn von positiver Motivierung der Kolleginnen und Kollegen völlig kontraproduktiv. Im Gegensatz zu den von BM Wölfle in den Raum gestellten Zustimmungsquoten der Beschäftigten zur individualisierten Leistungszulage belegen valide Umfragen in vielen Ämtern, dass die große Mehrheit der Mitarbeiterschaft sich dafür ausspricht, die bisher praktizierte pauschalierte Auszahlung beizubehalten.

Wir beantragen deshalb:

  • Der Gemeinderat beschließt, die pauschalierte Auszahlung des Leistungsentgelts für die Zeit seiner Amtsperiode beizubehalten und erneuert damit seinen Beschluss aus dem Jahr 2010 gemäß GRDrs 915/2010.