Garnisonsschützenhaus in Erbpacht vergeben

Antrag vom 28.11.2014 Nr. 373/2014

Wir beantragen:

  • Die Vergabe der Grundstücke Auf der Dornhalde 1 und 1a (Garnisonsschützenhaus sowie ehemalige Wache) erfolgt in Erbpacht.
  • Dieser Antrag wird am 5.12.2014 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen behandelt.

Begründung:

Bei den beiden unter Denkmalschutz stehenden Objekten nahe des Dornhaldenfriedhofs handelt es sich um Gebäude mit kulturgeschichtlicher Bedeutung. Trotz der Lage im Außenbereich ist ihr Erhalt wünschenswert. Daher muss die Bausubstanz vor weiteren Schäden durch den anhaltenden Leerstand bewahrt werden. Eine Vergabe in Erbpacht anstelle eines Verkaufs würde den langfristigen Verbleib des Areals in städtischem Besitz sicherstellen, bei gleichzeitiger Möglichkeit eines Erbpachtnehmers, die denkmalgerechte Sanierung durchzuführen. Für eine Vergabe in Erbpacht spricht zudem besonders die Tatsache, dass die Liegenschaft im Landschaftsschutzgebiet liegt und bauliche Nutzungen jedweder Art dort nicht zugelassen sind, ein Käufer also auch kein Bauerwartungsland erwerben kann, bzw. dieser Eindruck bei der anstehenden Vergabe nicht entstehen darf. Zudem befindet sich das komplette die genannten Örtlichkeiten umgebende Gelände im Besitz der Stadt.

Stellungnahme zum Antrag (06.02.2015):

Erledigt im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (Nr. 7)